Hausordnung
St.-Matthias-Gymnasium Gerolstein
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Schule und ist für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verbindlich.
Präambel
Schule ist nicht nur Lern- und Lehrraum, Schule ist auch Lebensraum. Sinnvolles Zusammenleben ist aber nur möglich, wenn ein jeder sich nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Mitmenschen verantwortlich fühlt und entsprechend handelt.
Unsere Hausordnung möchte die Rechte des Einzelnen schützen und das Leben in der Schulgemeinschaft regeln und erleichtern.
1. Verhalten im Unterricht
- Die Schülerinnen und Schüler arbeiten im Unterricht aktiv mit, erbringen eigene Leistungen und stören den Unterricht nicht.
- Auf dem Außengelände der Schule ist der Gebrauch des Handys gestattet. Die Unterrichtsräume, die Treppenhäuser und –flure sowie der Aufenthaltsraum im Erdgeschoss sind handyfreie Zonen. Während des eigenen Unterrichts kann die Lehrkraft für Unterrichtszwecke Ausnahmen gestatten. Schüler/-innen der Oberstufe dürfen an den Arbeitstischen im westlichen Treppenhaus, in den Aufenthaltsräumen der MSS sowie der Bibliothek das Handy nutzen.
2. Alltag in der Schule
- Der Unterricht beginnt pünktlich um 7.45 Uhr. Mit dem Klingelzeichen um 7.40 Uhr gehen alle Schülerinnen und Schüler in ihre Klassen.
- Für frühzeitig (bis 7.30 Uhr) eintreffende Schülerinnen/Schüler steht ab 7.15 Uhr ein Aufenthaltsraum zur Verfügung.
- Bei schlechter Witterung dürfen, nach Genehmigung durch die Frühaufsicht, alle Schülerinnen/Schüler schon vorher das Gebäude betreten und sich in den Gängen aufhalten.
- Ist eine Klasse 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, so teilt die Klassensprecherin/ der Klassensprecher oder sein Vertreter dies im Sekretariat mit.
- Während der 5-Minuten-Pausen bleiben die Schülerinnen/Schüler aller Jahresstufen in ihren Klassen- und Kursräumen, es sei denn, ein Raumwechsel ist erforderlich.
- In der großen Pause verlassen die Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 10 das Schulgebäude. Sie halten sich auf den beiden Pausenhöfen auf. Die Anlagen längs der Turnhalle, das Sportgelände des Albertinums sowie die Treppenaufgänge sind nicht Teil der Pausenhöfe.
- Bei besonders widrigen Witterungsverhältnissen dürfen sich die Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 10 nach Genehmigung durch die Schulleitung, im Flurbereich aufhalten. Dies wird durch Wiederholung des Klingelzeichens angezeigt.
- Die Klassenräume sind während der Großen Pause, bei Abwesenheit der Klassen sowie nach Unterrichtsschluss abgeschlossen.
- Schülerinnen/Schüler der Klassenstufen 5 – 9 dürfen die Schule bei vorzeitigem Unterrichtsschluss nur mit Genehmigung ihrer Eltern verlassen.
- Während der Unterrichtszeit dürfen die Schülerinnen/Schüler der Klassenstufen 5 – 10 das Schulgelände nur nach Genehmigung durch die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer oder die Fachlehrerin/ den Fachlehrer der vorausgehenden bzw. nachfolgenden Stunde verlassen. Bei einer akuten Erkrankung meldet sich die Schülerinnen/ der Schüler bei seiner
Fachlehrerin/Fachlehrer ab und kommt dann zum Sekretariat, damit die Eltern informiert werden können. - Der Vormittagsunterricht endet um 12.50 Uhr, der Nachmittagsunterricht um 16.45 Uhr. Vor Verlassen der Klassen- und Kursräume werden alle Stühle hochgestellt.
- Den Fahrschülerinnen/den Fahrschülern wird nach Unterrichtsschluss des Vormittagsunterrichts bis 14.00 Uhr eine Aufenthaltsmöglichkeit innerhalb des Aufsichtsbereiches der Schule geboten.
3. Verhalten auf dem Schulgelände
- Die Weisungen der Aufsichtspersonen sind zu befolgen.
- Aus Rücksicht und Verantwortungsbewusstsein ist es selbstverständlich, dass alle schulischen Einrichtungen sauber gehalten werden. Das gilt für alle Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, das Treppenhaus, die Höfe, die Außenanlagen sowie für die sanitären Einrichtungen.
- Jede Schülerin/jeder Schüler, der Schuleigentum oder das Eigentum seiner Mitschüler beschädigt, muss für die entstehenden Kosten aufkommen.
- Das Werfen mit Schneebällen auf dem Schulgelände ist untersagt.
- Um Schülerinnen/Schüler nicht zu gefährden, ist vormittags (auch nach der großen Pause) das Befahren des Schulhofs und das Parken dort verboten.
- Während der Unterrichtsstunden ist es erforderlich, sich auf den Pausenhöfen so zu verhalten, dass der Unterricht in den angrenzenden Klassenräumen nicht gestört wird.
- Das St.-Matthias-Gymnasium ist rauchfreie Schule. Deshalb ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
- Die Aufenthaltsräume der MSS sind nach erstelltem Reinigungsplan von den Stammkursen sauber zu halten.
Diese Hausordnung wurde von der Gesamtkonferenz beschlossen und tritt mit dem 20.05.2019 in Kraft.
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